Wenn Sie und die Personen, die mit Ihnen eine Wohnung suchen, bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Die Vermittlung in eine geförderte Wohnung ist möglich, wenn die Einkünfte folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
- Ein-Personen-Haushalt bis 28.300 Euro/Jahr
- Zwei-Personen-Haushalt bis 43.200 Euro/Jahr
- Für jede weitere Person erhöhen sich diese Grenzen bis zu 10.700 Euro/Jahr.
- Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöhen sich diese Grenzen für jedes weitere Kind bis zu 3.200 Euro/Jahr.
Grundsätzlich sind alle Bruttoeinkünfte, die der Antragsteller und die anderen Haushaltsmitglieder im Laufe eines Jahres beziehen, zu berücksichtigen. Hier ein Überblick der Einkünfte, die Sie berücksichtigen müssen:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wie etwa Lohn, Gehalt, Pension, Ausbildungsvergütung oder Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung
- Renten und Unterhaltsleistungen
- Lohnersatzleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld
- Sozialhilfe, Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, unabhängig vom Sparerfreibetrag
- Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit
Von dem für jeden Wohnungssuchenden ermittelten Jahreseinkommen kann ein Pauschalabzug von jeweils 10 % vorgenommen werden, wenn folgendes entrichtet wird:
- Steuern vom Einkommen
- Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Beiträge zur Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- Bei Schwerbehinderten in Höhe von 4.000 Euro/ Jahr
- Bei jungen Ehepaaren (nicht länger als 7 Jahre verheiratet) in Höhe von 5.000 Euro/ Jahr
- Bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- der Antragsteller
- der Ehegatte
- der Lebenspartner
- der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
- Pflegekinder
- weitere Familienangehörige bis zum 2. Grad der Seitenlinie
- wenn Sie eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind - soweit zutreffend - folgende Unterlagen beizulegen:
- Verdienstbescheinigung
- Rentenbescheid oder letzte Rentenmitteilung
- Bewilligungs- oder Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld
- Nachweis über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG)
- Nachweis über Art und Höhe der Leistungen der Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung
- Nachweis über sonstige Einkünfte
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Schwerbehindertenausweis
- Mutterpass
- gilt für Ausländer, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben: Pass mit Aufenthaltserlaubnis
- gilt für Ehepaare, die weniger als 7 Jahre verheiratet sind: Heiratsurkunde
Falls die erforderlichen Unterlagen bei der Antragstellung noch nicht vorliegen, können diese auch nachgereicht werden
Online-Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung / Wohnberechtigungsschein
Antrag online stellen
Ihr Online-Antrag wird über eine gesicherte Verbindung an das Sozialamt der Stadt Nürnberg übermittelt. Eine Unterzeichnung des Antrages ist in diesem Fall nicht nötig. Wer Papiervordrucke bevorzugt, kann weiterhin die Anträge herunterladen, ausfüllen und unterschrieben dem Sozialamt der Stadt Nürnberg zukommen lassen.

Übermittlung Ihrer Unterlagen
Nutzen Sie für die Übermittlung der Unterlagen gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Stelle des Sozialamtes
Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Hinweise zur Übermittlung Ihrer Unterlagen:
• Bei der Übersendung von Unterlagen mit der Post, reichen Sie bitte keine Originale ein.
Um die Digitalisierung Ihrer Unterlagen zu beschleunigen, bitten wir Sie, die Be-
lege und Anlagen gebündelt hinter das Antragsformular zu sortieren.
• Lassen Sie uns digitale Unterlagen bitte als PDF zukommen – verwenden Sie hierfür am besten unseren Upload-Assistenten.
• Screenshots (z.B. aus Banking-Apps) können wir leider nicht akzeptieren.
• Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Ein-
nahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren
Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um personenbezogene Daten (Art. 9 Abs.
1 Datenschutz-Grundverordnung) handelt.
Antragstellung per Post
Wenn Sie den Antrag nicht online stellen können, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag am PC auszudrucken und uns per Post zuzuschicken oder in den Hausbriefkasten einzuwerfen.
Sie können den PDF-Antrag auch am PC ausfüllen und mit Ihren Unterlagen über unser Online-Portal an uns übermitteln.
Hier können Sie Ihren telefonischen Beratungstermin buchen
Ihre persönliche Beratung findet jetzt bequem von daheim übers Telefon statt. Oft ist es gar nicht notwendig, dass Sie persönlich vorbeikommen.
Bitte vereinbaren Sie hier online Ihren Telefonberatungstermin:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Bereich Wohnungsvermittlung
Bitte richten Sie sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
A, B
09 11 / 2 31- 23 34<tel:09112312334>C, D, E, F
09 11 / 2 31- 7 95 63<tel:091123179563>G
09 11 / 2 31- 25 79<tel:09112312579>H
09 11 / 2 31- 7 95 62<tel:091123179562>I, J
09 11 / 2 31- 7 95 63<tel:091123179563>K
09 11 / 2 31-7 95 62<tel:091123179562>L, M
09 11 / 2 31-25 79<tel:09112312579>N
09 11 / 2 31-7 95 63<tel:091123179563>O, P, Q, R
09 11 / 2 31-24 36<tel:09112312436>S, T, U
09 11 / 2 31-25 15<tel:09112312515>V, W, X, Y, Z
09 11 / 2 31-24 36<tel:09112312436>Sie können uns auch über unser Kontaktformular erreichen
Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=24707>Barrierefreier Wohnraum
Die geförderten Neubauwohnungen sind in der Regel barrierefrei errichtet.
Sollte bei Ihnen hier besonderer Bedarf bestehen, so geben Sie dies bitte im Antrag an.
Wird eine rollstuhlgerechte Wohnung benötigt, kontaktieren Sie uns bitte unter der Rufnummer 0911 / 2 31-7 95 61.