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Sozialamt Nürnberg

Kommunale Asylunterbringung

Die Stadt Nürnberg verwaltet im Auftrag des Freistaates Bayern Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende im Stadtgebiet von Nürnberg. Die Zuweisung der Geflüchteten erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken.

Symbolic Signs Diversity, Bild © Pusteflower9024

Projekt Übergangswohnen

Das Übergangswohnen soll dabei helfen den Integrationsprozess weiter zu unterstützen. Nach der Anerkennung sind Geflüchtete berechtigt die Gemeinschaftsunterkünfte zu verlassen und eigenen Wohnraum finden. Aufgrund von sprachlichen und bürokratischen (etc.) Hürden, fällt das manchen schwerer als anderen.

    Die Stadt Nürnberg hilft, indem sie Wohnungen unterschiedlicher Größe, gemäß den Mietrichtwerten im SGB II anmietet. Hierbei können langfristige Mietverträge abgeschlossen werden. Die monatlichen Mietzahlungen an den Eigentümer erfolgen über die Stadt Nürnberg, welche die Wohneinheiten dann an anerkannte Geflüchtete untervermietet.

    Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

    Projekt Übergangswohnen

    Schreiben Sie uns. Wir informieren und beraten Sie gerne persönlich.
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    Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

    Kommunale Asyunterbringung

    Kirchenweg 5690419 Nürnberg
    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Kirchenweg+56&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
    09 11 / 2 31-77585<tel:091123177585>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=12111>
    Öffnungszeiten:

    Bitte beachten Sie, dass derzeit Vorsprachen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 09 11 / 2 31- 77585 möglich sind.


    Migrantin mit Kind © Pressmaster / stock.adobe.com

    Finanzielle Leistungen für Asylbewerber und geduldete Personen

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen möchten, vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

    • Mehr Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt_nbg/leistungasylbewerberundgeduldetepersonen.html>

    Wenn Sie Flüchtlingen helfen möchten

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